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Geigenbau von A bis Z

Wald im alltagssprachlichen Sinne und im Sinne der meisten Fachsprachen ist ein Ausschnitt der Erdoberfläche, der mit Bäumen bedeckt ist und die eine gewisse, vom Deutungszusammenhang abhängige Mindest-Deckung und Mindest-Größe überschreitet. Die Definition von Wald ist notwendigerweise vage und hängt vom Bedeutungszusammenhang (alltagssprachlich, geographisch, biologisch, juristisch, ökonomisch, kulturell …) ab. Präzisere Definitionen decken jeweils nur einen Teil des Bedeutungszusammenhangs ab. Eine in der deutschen Forstwissenschaft verbreitete Definition definiert Wald als eine Pflanzenformation, die „im Wesentlichen aus Bäumen aufgebaut ist und eine so große Fläche bedeckt, dass sich darauf ein charakteristisches Waldklima entwickeln kann“.

Wortherkunft und Begrifflichkeiten
Das Wort Wald (althochdeutsch walt) beruht auf einem rekonstruierten urgermanischen *walþu ‚Büschel‘, in diesem Fall ‚Laubwerk‘, ‚Zweige‘, das seinerseits aus indogermanisch *wolɘt ‚dichtbewachsen‘ hervorgegangen sein könnte. Auch eine Verwandtschaft zu lateinisch vellere ‚rupfen‘ (vgl. Wolle) ist möglich.

Der umgangssprachliche Begriff Wald deckt sich in den typischen Fällen auch mit den fachlichen Definitionen. Zu den Bedeutungsrändern hin wird der Begriff unscharf und umfasst Flächen und Vegetationsformen, die je nach Auffassung und verwendeter Definition entweder als Wald gelten können oder nicht. Bei einem weltweiten Überblick wurden allein in juristischem Zusammenhang 63 voneinander verschiedene, nationale Definitionen von „Wald“ gezählt, für den für die Definition wesentlichen Begriff „Baum“ 149 Definitionen. Wichtig ist die Abgrenzung zum Beispiel gegenüber Plantagen aus Baumarten (zum Beispiel auch Energieholz-Plantagen, Ölpalmen-Plantagen,) baumbestandenen Parks und Grünanlagen, zumindest teilweise baumbestandenem Weideland (im englischen Sprachraum unter „rangeland“ gefasst, z. B. auch Almen) und offenen, zum Beispiel durch Beweidung oder Übernutzung degradierten, nur teilweise baumbestandenen Flächen, aber auch natürlicherweise teilweise offenen Baumsavannen.

Neben zahlreichen anderen, teilweise metaphorischen Verwendungen (wie zum Beispiel „Tangwald“) sind vier Bedeutungszusammenhänge wesentlich.Zu beachten ist, dass nach jeder dieser Definitionen Flächen als Wald definiert werden können, die nach den anderen nicht als solcher gelten würden:

juristisch: Wald ist eine Fläche, die unter der jeweiligen Gesetzgebung nach den im Gesetz genannten Kriterien als solcher definiert ist. Im deutschen Sprachraum sind dies in Deutschland das Bundeswaldgesetz, in Österreich das Forstgesetz und in der Schweiz das Waldgesetz (WaG). In dieser Definition sind auch nicht baumbestandene Flächen enthalten (forstlich teilweise als „Nichtholzboden“ bezeichnet), zum Beispiel Wildwiesen, Holzlagerplätze, Sturmwurfflächen[8] und Kahlschläge.
ökonomisch: Wald ist jede Fläche, die forstwirtschaftlich genutzt wird (Wirtschaftswald bzw. Forst). Nach dieser Definition sind gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzte Flächen kein Wald, beispielsweise Energieholzplantagen, Weihnachtsbaumkulturen, Waldweiden mit vorwiegend Weidefunktion, spontan wiederbewaldete Brachen, aber auch dicht baumbestandene Stadtparks und Waldfriedhöfe.
vegetationsstrukturell: Wald ist eine baumbestandene Fläche bestimmter Ausdehnung mit Mindest-Deckungsgrad der Baumschicht. Nach dieser Definition verliert eine Fläche ihren Waldcharakter, wenn der Anteil der Bäume pro Flächeneinheit einen bestimmten, definierten Schwellenwert unterschreitet.[10] Dies ist vor allem in Regionen der Welt mit schwach entwickelter Verwaltung oder in sehr unzugänglichen Regionen bedeutsam, in denen der Waldanteil mit Fernerkundung per Satellitenmessung bestimmt wird. So hängt zum Beispiel die in Statistiken und Aufstellungen angegebene Waldfläche der Erde insgesamt in kritischer Weise von der Wahl des Schwellenwerts ab, der so, z. B. in Klimaschutz-Abkommen, politischer Einflussnahme unterliegt.
ökologisch: Wald umfasst Biozönosen, deren Lebensgemeinschaft durch Arten gekennzeichnet ist, die an waldtypische ökologische bzw. Standortfaktoren angepasst sind, insbesondere an die reduzierte Beleuchtungsstärke, das Waldinnenklima und die Waldböden. Nach dieser Definition hängt Wald kritisch von einer Mindestgröße ab, die notwendig ist, um das Minimumareal der Arten zu gewährleisten, die deutlich größer sein kann als nach den juristischen Definitionen.
International bedeutsame Walddefinitionen sind zum Beispiel:

Definition der FAO: Wald umfasst natürliche und angepflanzte Wälder (plantations). Der Begriff wird verwendet für Landflächen mit einem Mindestanteil der Kronenfläche der Bäume von 10 %, auf einer Fläche von mindestens 0,5 ha. Wälder werden sowohl durch das Vorkommen von Bäumen wie durch das Fehlen anderer vorherrschender Landnutzungsformen definiert. Die Bäume müssen eine Mindesthöhe von 5 m erreichen können. Jungbestände, deren Bäume die notwendige Kronenfläche und Höhe bisher nicht erreicht haben, bei denen dies aber später zu erwarten ist, und nur vorübergehend unbestockte Flächen werden zum Wald gerechnet. Der Ausdruck umfasst Wälder, die für Produktion, Schutz, Naturschutz oder mehrere dieser Zwecke genutzt werden (zum Beispiel Nationalparks, Naturschutzgebiete und andere Schutzgebiete), und auch Waldbestände der Agrarlandschaften wie zum Beispiel Windschutzpflanzungen, mit einer Mindestbreite von 20 Metern, Kautschuk- und Korkeichen- Plantagen. Ausdrücklich landwirtschaftlichen Zwecken dienende Baumbestände, wie zum Beispiel Obstbaumplantagen, und Agrarforstsysteme sind ausgeschlossen.
Die Definition der FAO schließt jedoch Baum-Plantagen beispielsweise von Eukalypten nicht aus, die ökologisch weitgehend wertlos sind. Gegen diese Walddefinition regt sich daher unter Nichtregierungsorganisationen heftiger Widerstand. Die Organisationen Timberwatch, Rettet den Regenwald und andere haben daher während des World Forestry Congress 2015 in Durban eine Petition an die FAO übergeben, die Definition zu ändern.

Definition der UNESCO: Geschlossener Wald (forest) umfasst Bestände von Bäumen mit einer Wuchshöhe größer 5 m (in subpolaren Gebieten: 3 m, in den Tropen: 8–10 m), deren Kronendach geschlossen ist. Bestände mit Wuchshöhe größer 5 m mit offenem Kronendach werden als Offenwald („woodland“) definiert, sofern ihre Deckung 40 % überschreitet (d. h., der Abstand zwischen zwei Baumkronen höchstens dem Durchmesser der Krone entspricht).
Definition der UNFCCC: Wald ist eine mit Bäumen bestandene Landfläche von mindestens 0,05–1 ha Fläche mit einem Deckungsgrad der Baumkronen (oder entsprechendem Bestockungsmaß) von mehr als 10–30 %, mit Bäumen, die eine minimale Wuchshöhe von 2–5 m in situ erreichen können. Ein Wald kann entweder geschlossen sein, wenn Bäume der verschiedenen Stockwerke und der Unterwuchs einen hohen Prozentsatz des Bodens überdecken, oder auch offen. Natürliche Jungbestände und alle Pflanzungen (plantations), welche eine Kronendeckung von 10–30 % oder Höhe von 2–5 m erst später erreichen können, werden unter Wald gerechnet, wie auch dazugehörige Flächen, welche temporär durch menschliche Einflüsse wie Kahlschlag oder aus natürlichen Gründen unbestockt sind, wenn ihre Rückentwicklung zum Wald zu erwarten ist.[20] Die Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls können aus den in der Definition offen gelassenen Spannbreiten frei einen für ihr Land geltenden Wert auswählen, es wird aber erwartet, dass sie bei dieser Wahl bleiben, also nicht später den Waldanteil durch Veränderung der Schwellenwerte nach oben oder unten manipulieren.


Verbreitung der Wälder
Weltweit treten Wälder als Waldgesellschaften in Gebieten mit einer (je nach Temperatur) bestimmten minimalen Niederschlagsmenge auf. Fällt weniger Niederschlag, geht der Wald in eine Trocken-Savanne oder Steppe über. Für Hochlagen und kalte Klimate ist die Dauer der Vegetationsperiode für den Erfolg der Vegetation entscheidend. Ab einer bestimmten Höhe bzw. geografischen Breite gibt es eine Waldgrenze, jenseits derer kein Wald mehr wachsen kann und nur vereinzelt (verkrüppelte) Bäume vorkommen. Ihr folgt die Baumgrenze.

Eine Werkstatt ist eine Arbeitsstätte mit vorhandenen Werkzeugen oder Maschinen zur Fertigung oder Reparatur von Produktionsgütern. Es ist der Raum, in der ein Gewerk ausgeübt wird, insofern dieses nicht unter freiem Himmel stattfinden kann oder muss.

Von vorindustrieller Zeit bis heute sind Werkstätten die Orte, in denen handwerkliche oder kunsthandwerkliche Güter produziert werden (siehe auch Manufaktur).

Verbreitet sind heute Werkstätten vor allem in Handwerksbetrieben, wie etwa in Tischler- oder Schlosserwerkstätten, Kunstschmieden, Schneidereien, Spenglereien, Autowerkstatt (oder Mietwerkstatt) bzw. im künstlerischen Bereich als Ateliers. In verschiedenen Gewerken existieren auch Schauwerkstätten, die die handwerklichen Arbeitsprozesse für Besucher anschaulich darbieten. Im Kulturbetrieb gibt es zudem Kultur- oder Theaterwerkstätten.

Im Zuge der Do-it-yourself-Bewegung entstanden viele Hobbywerkstätten im privaten Bereich (Heimwerker).

Die Werkstattfertigung bezeichnet einen Produktionstyp, bei dem die Ressourcen nach dem Verrichtungsprinzip organisiert und räumlich zusammengefasst sind, z. B. in der Autowerkstatt und der Schreinerei.

Eine Werkstatt kann im übertragenen Sinne eine Zusammenkunft oder eine Lerneinheit sein. Dieser Begriff betont das Lösen von Problemen oder auch das direkte Üben am Thema.

Als Wirbel werden bei Saiteninstrumenten die drehbaren Holzpflöcke oder Metallstifte, auf denen die Saitenenden aufgerollt werden, bezeichnet. Mit ihrer Hilfe kann die Spannung der Saiten verändert und das Instrument damit gestimmt werden. Der Bereich, in dem die Wirbel befestigt sind, wird Wirbelkasten oder Kopfplatte genannt. Die Wirbel von Klavieren, Flügeln und Kielinstrumenten sitzen im hölzernen Stimmstock. Den Abschluss des Wirbelkastens bei Saiteninstrumenten bildet die geschnitzte Schnecke.

Moderne Streichinstrumente verfügen heute meistens zusätzlich über Feinstimmer, so dass die Wirbel hier nur der Grobstimmung dienen. Die hölzernen Wirbel – bei guter Qualität aus Ebenholz – werden von Wirbeldrechslern hergestellt, für die es ein eigenes Berufsbild bis zur Meisterprüfung gibt. Kunstvoll gestaltete Einlagen aus Gold, Silber oder Elfenbein in den Wirbelköpfen waren besonders in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sehr beliebt.

Je nach Art der Wirbel können sie – wie zum Beispiel bei der Violine – mit der Hand gedreht werden; bei anderen Instrumenten braucht man eigene Stimmschlüssel (z. B. Klavier, Zither). Bei bestimmten Instrumenten werden die Wirbel über eine Stimmmechanik gedreht. Für das Violoncello existieren schon Wirbel mit integriertem Getriebe, die einen zusätzlichen Feinstimmer überflüssig machen.

Bei Instrumenten mit Hals werden die Wirbel je nach Stellung zum Wirbelträger unterschieden. Es gibt:

vorderständige Wirbel, zum Beispiel bei der Fidel
hinterständige Wirbel, zum Beispiel bei der Gitarre
seitenständige Wirbel, zum Beispiel bei der Violine
Bei besaiteten Tasteninstrumenten wie Cembalo, Hammerflügel, Klavier etc. nennt man die Wirbel auch „Stimmnägel“, da sie aus Metall gefertigt sind und in den Stimmstock eingeschlagen werden. Die sichtbare Oberseite des Stimmstocks, in dem bei einem modernen Konzertflügel über 200 Wirbel sitzen, nennt man auch „Wirbelfeld“.

Boden und Decke von Streichinstrumenten werden aus massiven Holz gewölbt. Die Wölbung dient zur Volumen Vergrößerung im Korpus und wirkt dem Stegdruck entgegen. Ohne diese Wölbung würde ein Instrument dünn und flach klingen.

Der Wolfton ist eine problematische Reaktion eines Streichinstruments beim Spielen einer bestimmten Note. In ausgeprägten Fällen führt der Versuch, diese Note leise zu spielen, zum tonlosen Wischen über die Saite oder zum Anklingen von ausschließlich Obertönen (Flageolett), während ein beherzter Einsatz des Bogens ein stotterndes Bullern hervorbringt. Man sagt, das Instrument habe bei diesem Ton einen Wolf. Gutmütigere Instrumente klingen an der Stelle bloß etwas rauer, so als würden sie sul ponticello gespielt, obwohl die Bogenposition normal ist.

Bei den großen Streichinstrumenten Cello und Kontrabass sind oft auch hochwertige Exemplare betroffen, während ein Wolf bei einer Violine als Fehler des Geigenbauers gilt. Der Unterschied hängt damit zusammen, dass der Korpus eines Cellos nicht dreimal so groß ist wie der einer Geige; das würde dem Frequenzverhältnis ihrer Stimmung entsprechen. Zum Ausgleich der relativ geringen Größe des Cellos muss für einen guten Klang die Decke relativ dünner sein, was Wechselwirkungen zwischen ihren Eigenschwingungen und der Saitenschwingung begünstigt. Beim Cello liegt der Wolf beim F oder F#, selten tiefer, bis herab zum D. Er tritt auf, wenn dieser Ton auf der G-Saite oder in hoher Lage auf der C-Saite gespielt wird. Beim Kontrabass ist meist das G betroffen.

Ein einfacher Wolftöter kann Abhilfe schaffen, falls es damit gelingt, die Eigenfrequenz des Saitenhalters auf die störende Eigenschwingung des Korpus abzustimmen und damit die Dissipation zu erhöhen. Sicherer, aber weit aufwändiger ist ein separater, exakt abgestimmter Schwingungstilger, der innen an die Decke geklebt wird – an eine Stelle, die gerade das rechte Maß an Dämpfung verspricht.

Ursache
Das Spielen der betroffenen Note ist problematisch, weil ihre Grundfrequenz bei einer wenig gedämpften Eigenschwingung des Korpus liegt, in deren Eigenform der Steg, über den die Saiten gespannt sind, deutliche Querbewegungen ausführt. Beides, das Vorliegen der Resonanz und die Beteiligung des Steges in jener Richtung, in der die Saite durch den Bogen angeregt wird, führt zu einer besonders effektiven Übertragung von Schwingungsenergie auf den Korpus. Das erklärt zwanglos das erschwerte Anspielen des Wolftons. Auch die Neigung zum Flageolett ist ersichtlich, denn die erhöhte Dämpfung gilt nur der Grundschwingung der Saite, nicht den Obertönen.

Der Flattereffekt dagegen wurde kontrovers gedeutet. Eine lange vertretene Erklärung war, dass Saite und Korpus schwach gekoppelte Oszillatoren darstellen, zwischen denen die Schwingungsenergie hin und her wechselt, verbunden mit einem entsprechenden Wechsel der Lautstärke. Nach dieser Erklärung sollte die Geschwindigkeit des Flatterns ähnlich wie bei einer Schwebung durch die Differenzfrequenz gegeben sein. Insbesondere sollte das Flattern nur in den Flanken der Resonanzkurve auftreten, im Maximum der Resonanz, erkennbar an der stärksten Neigung zum Flageolett, dagegen verschwinden. Das Flattern sollte unabhängig vom Bogendruck und der eingestellten Bogenspannung auftreten, sofern der Grundton überhaupt erklingt. Die Amplitudenschwankung des Grundtons sollte dominieren, die Obertöne höchstens sekundär betroffen sein. Die Amplitude des Grundtons sollte auch beim freien Ausklingen schwanken. Aber all das trifft nicht zu. Insbesondere variiert die Flatterfrequenz kaum und eher mit dem Bogendruck als mit der Tonhöhe. Offenbar ist die Kopplung von Saite und Korpus so eng, dass sich im Bereich der Resonanz eine gemeinsame, mittlere Eigenfrequenz ergibt, ohne die Möglichkeit einer Schwebung.

Dass auch die Modulationstiefe des Flatterns mit dem Bogen beeinflusst werden kann, bis zur Unterdrückung des Flatterns bei hohem Druck (mit klanglichen Einbußen), lenkt die Aufmerksamkeit auf die Details der Schwingungsanregung. Unter normalen Bedingungen gibt es eine lange Phase des Haftens (der Saite an der Bespannung des Bogens) und eine kurze Gleitphase. Das erfordert eine bestimmte Phasenbeziehung zwischen der Grundschwingung und den Oberwellen, auf dass deren Überlagerung in Stegnähe eine sägezahnförmige Bewegung ergibt. Diese Phasenbeziehung wird durch die Korpusresonanz gestört, denn mit dem Energiefluss ist ein Phasenunterschied von 90° zwischen der Anregung (Grundschwingung der Saite) und der Schwingung des Resonators verbunden. Solange der Resonator noch nicht stark schwingt, funktioniert die Anregung normal, es läuft also zwischen der Brücke und dem Finger auf der Saite ein Knick hin und her. Sobald die Rückwirkung ein kritisches Maß übersteigt, rutscht während der Haftphase die Saite kurz durch und es entsteht ein zweiter umlaufender Knick, der wegen der umgekehrten Phasenlage dem Resonator (zunächst) Energie entzieht und schnell wächst. Zudem konkurriert er mit dem anderen Knick erfolgreich um Anregungsleistung, sodass dieser schnell verschwindet. Mit einer zeitlichen Verzögerung, die seiner Güte entspricht, stellt sich der Resonator auf die neue Anregungsphase ein, worauf der Vorgang sich wiederholt.

Dabei sinkt jedes mal die Schallemission des Instruments auf dem Grundton weit ab, sodass sich dessen Spektrallinie um einige Hertz aufspaltet – wie bei einer Schwebung, bloß dass hier nicht zwei Resonatoren ursächlich sind.

Ein Wolftöter ist ein Dämpfer, der bei Streichinstrumenten eingesetzt wird, um unerwünschte Nebentöne (Wolftöne) zu unterdrücken.

Funktionsweise
Der Wolftöter besteht aus einem kleinen Metallröhrchen, das mit Hilfe einer Schraube am Saitenstück zwischen Steg und Saitenhalter befestigt wird (siehe Bild). Um die Saite dabei nicht zu beschädigen, ist das Röhrchen innen mit Gummi ausgekleidet. Durch seine Trägheit dämpft der Wolftöter die Schwingung des kurzen Saitenstücks und damit (in gewissen Grenzen) den Wolfton.